Verantwortlich für diesen Ausflug ist Cretan Daily Cruise.
Iroοn Polytechniou Str. 226, Pyrgos- Kissamos, Chania, Greece , P.C. 73400
Tel. (+30) 28220 - 22888 / 24344
Das Ticket ist personengebunden und nur für die Fahrt gültig, für die es ausgestellt wurde.
Passagiere:
1. Während der Reise sind die Passagiere selbst für die Sicherheit ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich, sowohl an Bord als auch außerhalb des Schiffes. Die Reederei haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Privateigentum der Passagiere, wie etwa Bargeld, Schmuck, Dekorationsgegenstände, Computer, Kunstwerke, sonstige Wertsachen usw.
2. Es ist den Passagieren untersagt, Sprengstoffe, entflammbare oder gefährliche Stoffe, Drogen oder ähnliche Gegenstände wie Messer, Waffen jeglicher Art, verbotene Substanzen usw. mitzuführen. Der Kapitän und/oder die Reederei sind berechtigt, Waffen zu beschlagnahmen oder diesbezüglich sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Passagiere, die solche Gegenstände mit sich führen oder handhaben, können zum Verlassen des Schiffes aufgefordert werden, ohne dass der Reederei daraus eine Haftung erwächst. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt einen Vertragsverstoß dar; der Passagier haftet gegenüber der Reederei verschuldensunabhängig für sämtliche Ansprüche, Geldbußen oder Geldstrafen, die sich aus diesem Verstoß ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsverfolgungskosten oder sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit Durchsetzungsmaßnahmen, auf der Basis des vollen Kostenersatzes). Dem Passagier können zudem behördliche Geldbußen oder sonstige Sanktionen auferlegt werden. Der Kapitän ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung das Gepäck oder sonstige Gegenstände des Passagiers zu durchsuchen oder eine körperliche Durchsuchung des Passagiers vorzunehmen; der Passagier willigt in eine solche Durchsuchung ein.
3. Die Passagiere tragen die Verantwortung, wenn sie alkoholische Getränke zu sich nehmen oder Substanzen konsumieren, die sie in einen Zustand versetzen, der an Bord des Schiffes oder während der Reise zu Verletzungen, Todesfällen und/oder sonstigen Schäden führen kann. Weder der Kapitän noch die Besatzung oder die Reederei haften für die genannten Fälle.
4. Passagiere müssen die Hafen- und Gesundheitsvorschriften einhalten.
5. Die Passagiere erklären und gewährleisten, dass sie geistig und körperlich reisefähig sind und dass ihr Verhalten die Sicherheit anderer nicht gefährdet. Passagiere mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder mit Symptomen einer geistigen oder körperlichen Erkrankung, die ihre Reisefähigkeit beeinträchtigen könnten, müssen vor dem Betreten des Schiffes ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Reisefähigkeit bestätigt.
6. Im Falle von Krankheit oder Unfall können Passagiere zur medizinischen Versorgung entweder von dem Schiff, auf dem sie sich befinden, oder von einem anderen in der Nähe befindlichen Schiff an Land gebracht werden (abhängig von den Wetterbedingungen). Die Reederei übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der medizinischen Versorgung in einem Hafen oder an einem Ort der Ausschiffung.
7. Schwangeren wird empfohlen, vor Reiseantritt ärztlichen Rat einzuholen. Sie reisen in jedem Fall auf eigene Gefahr.
8. Die Fahrgäste sind verpflichtet, die Vorschriften der Reederei sowie die Anweisungen des Kapitäns und der Besatzung zu befolgen, um die Ordnung sowie die Sicherheit der Mitreisenden und des Schiffes zu gewährleisten.
9. Die Fahrgäste müssen die Abfahrtszeiten des Schiffes in jedem Hafen beachten und sich fünfzehn (15) Minuten vor der Abfahrt an Bord einfinden. Verpassen sie die Abfahrt, haben sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises, und die Reederei ist nicht für den Transport der Fahrgäste an ihren Zielort mit alternativen Verkehrsmitteln verantwortlich.
10. Minderjährige Passagiere (unter 18 Jahren am Tag der Abreise) dürfen das Schiff nicht ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten betreten. Während der gesamten Reise müssen minderjährige Passagiere unter der Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten bleiben; insbesondere dürfen sie sich bei schlechtem Wetter nicht allein an Deck aufhalten. Minderjährige Passagiere dürfen nicht an Bord bleiben, wenn ihr Elternteil oder Erziehungsberechtigter das Schiff verlässt.
11. Tiere und/oder Haustiere sind an Bord des Schiffes nicht gestattet, mit Ausnahme von zertifizierten Therapiehunden oder Blindenführhunden.
12. Die Passagiere sind verpflichtet, der Reederei sämtliche Ausgaben – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldbußen, Strafzahlungen, Gebühren oder sonstige Kosten, die aufgrund der Nichteinhaltung der Schiffsordnung oder geltender Gesetze entstehen – unverzüglich und in vollem Umfang zu erstatten.
13. Fahrgäste sollten etwaige Beschwerden während der Fahrt an den Kapitän und – falls sie keine zufriedenstellende Lösung erhalten – an die Reederei richten.
14. Fahrgäste sollten besonders auf Rutschgefahr auf dem Deck achten, die durch widrige Witterungsbedingungen oder durch andere Fahrgäste nach dem Schwimmen verursacht wird, und dabei berücksichtigen, dass die Besatzung nicht sämtliche Deckflächen unverzüglich reinigen kann. Sollten Fahrgäste aus diesem Grund einen Unfall erleiden, werden daher weder der Kapitän noch die Besatzung oder die Reederei haftbar gemacht.
15. Sollten sich Fahrgäste infolge plötzlicher Bewegungen, Rennens im Schiff, Tanzens oder verschiedener Unachtsamkeiten selbst verletzen oder Verletzungen bzw. Schäden bei anderen Fahrgästen verursachen, so sind sie für diese Handlungen selbst verantwortlich; weder der Kapitän noch die Reederei können hierfür haftbar gemacht werden.
Die Schiffahrtsgesellschaft:
1. Im Falle einer Absage oder Verspätung der Fahrt, die auf ein Verschulden des Schiffes oder auf widrige Wetterbedingungen zurückzuführen ist, erstattet die Reederei dem Fahrgast den Ticketpreis, ohne dass ihr gegenüber dem Fahrgast oder Dritten weitere Verpflichtungen entstehen.
2. Die Reederei haftet nicht für Verzögerungen, Abweichungen oder das Abweichen von der regulären Route, die auf schlechte Wetterbedingungen, Anordnungen des Schifffahrtsministeriums und der Hafenbehörden oder auf Gründe höherer Gewalt zurückzuführen sind.
3. Die Reederei behält sich das Recht vor: a) das Schiff, für das der Fahrschein ausgestellt wurde, durch ein anderes Schiff zu ersetzen, b) Fahrpläne zu ändern, c) Passagiere auf einem anderen Schiff unterzubringen, sei es am selben Tag oder an einem anderen Datum.
4. Die Reederei behält sich das Recht vor, veröffentlichte Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Passagiere tragen weiterhin die Verantwortung für sämtliche von staatlichen Behörden erhobenen Steuern, Gebühren oder Zuschläge.
5. Der Kapitän, die Besatzung, die Reederei und das Schiff haften nicht für den Verlust von Menschenleben oder für Körperverletzungen, die eintreten, nachdem der Passagier von Bord gegangen ist und sich an Land in einem Zwischenhafen oder nach der Ausschiffung im Zielhafen aufhält. Für derartige Ereignisse, die sich an Bord oder während der Reise ereignen, haftet die Reederei nur, wenn der Anspruchsteller nachweisen kann, dass das Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter verursacht wurde.
6. Der Kapitän, die Besatzung und die Reederei haften nicht für den Verlust von Menschenleben, Verletzungen oder sonstige Schäden bei Passagieren, die auf die Nichtbeachtung von Anweisungen des Kapitäns, der Besatzung oder der Reederei zurückzuführen sind: a) während der Fahrt, b) beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus einem Boot, das Passagiere vom Hauptschiff an Land und vom Land zum Hauptschiff befördert, c) beim Schwimmen zum Land oder zurück zum Schiff, d) während das Schiff vor Anker liegt und der Passagier in dessen Nähe schwimmt (Badestopp).
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN:
Bei Stornierungen wird der folgende Prozentsatz des gezahlten Fahrpreises erstattet (abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vor der Abfahrt):
Bis zu 24 Stunden vor Abflug: 100 % des Fahrpreises.
Weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt oder bei Nichterscheinen des Passagiers zur Einschiffung ist das Unternehmen nicht verpflichtet, den gezahlten Fahrpreis zu erstatten.